Ab sofort unterliegen meine Dienstleistungen der 3G Regel. Demnach kann ich nur noch geimpfte, genesene und getestete Kunden bedienen.

Für geimpfte Kunden bedeutet dies: es muss ein Nachweis der vollständigen Coronschutzimpfung vorgewiesen werden. Der Impfschutz muss vollständig sein, dass heißt es müssen 14 Tage seit der Zweitimpfung bzw. 14 Tage bei der Erstimpfung mit Johnson & Johnson vergangen sein.

Für genese Kunden bedeudet dies: ein Genesenen-Nachweis muss vorgezeigt werden, also ein positiver PCR-Test, welcher mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate alt ist.

Für getestete Kunden bedeutet dies: der Nachweis eines
1. PCR-Tests, welcher maximal 48 Stunden alt ist
2. PoC-Antigen-Schnelltests, welcher maximal 24 Stunden alt ist
muss vorgezeigt werden. Aus logistischen Gründen ist ein beaufsichtigter Schnellselbsttest nicht möglich.

Ich bitte um Ihr Verständnis, damit wir alle gesund und munter die Zeiten der Pandemie gut überstehen.

Sie können die aktuellen Auflagen auch hier noch einmal nachlesen:
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html

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